EuGH Urteil von 2019 Nutzer muss der Weitergabe seiner Daten zustimmen

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Cookie-Banner: Opt-In-Methode für mehr Datenschutz im World Wide Web?

Jeder Internetnutzer kennt die kleinen oder großen Cookie-Banner, die beim Öffnen einer Seite auftauchen. So mancher klickt eher gedankenverloren oder sogar genervt eine der angebotenen Auswahlmöglichkeiten an, ohne sich jedoch genau damit auseinanderzusetzen, was die Cookies eigentlich tun. Dabei ist das Thema bei Weitem nicht so banal, wie es vielleicht scheinen mag. Und auch Webseitenbetreiber sollten ihr Wissen über Cookies regelmäßig auffrischen, um rechtlich immer auf der sicheren Seite zu sein. Denn wer in diesem Zusammenhang Fehler macht, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Kurz und knapp erklärt: Was sind Cookies überhaupt?

Zunächst aber zu den Basics: Was sind Cookies nun genau und wozu dienen sie? Grundsätzlich sind Cookies kleine Textdateien. Diese werden auf dem Smartphone oder Computer eines Nutzers gespeichert. Sie dienen zum einen dazu, dass eine Seite fehlerfrei läuft. Zum anderen erhöhen sie den Komfort für den Nutzer, indem sie beispielsweise seine persönlichen Präferenzen speichern, so dass er bei einem nächsten Besuch nicht erneut seine gewünschte Sprache oder ähnliches einstellen muss. Allerdings können die Dateien auch personenbezogene Informationen sammeln und weitergeben, was Datenschützer häufig kritisieren.

Ein Cookie-Banner ist dementsprechend ein Text, der auf einer Seite erscheint, wenn diese von einem Nutzer das erste Mal aufgerufen wird. Er gibt in der Regel an, dass Cookies und andere Tools auf der Seite genutzt werden, wozu diese dienen und gibt dem Nutzer die Möglichkeit, zuzustimmen oder abzulehnen.

Cookie-Banner Opt-In-Methode für mehr Datenschutz im World Wide Web

EuGH-Urteil von 2019: Nutzer muss der Weitergabe seiner Daten zustimmen

Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem Jahr 2019, welches auch vom Bundesgerichtshof bestätigt wurde. Nutzer müssen demnach aktiv einwilligen, bevor Cookies aktiviert werden dürfen. Dies wird Opt-In genannt.

Eine Ausnahme gilt jedoch für technisch notwendige Cookies, diese dürfen auch ohne eine explizite Einwilligung durch den Nutzer verwendet werden. Der Grund: Der Seitenbetreiber hat ein berechtigtes Interesse daran, diese Cookies zu setzen, da sie für das Funktionieren seiner Seite wichtig sind.

Bis zu dem EuGH-Urteil wurde häufig de Opt-Out-Methode angewendet. Dabei wurden sämtliche Cookies sofort aktiviert und der Nutzer musste diese selbstständig deaktivieren. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist dies nun aber nicht mehr erlaubt.

Cookies haben verschiedene Funktionen

Wie wir bereits erwähnt haben, können Cookies unterschiedliche Funktionen haben. Es folgt ein kleiner Überblick:

  • Notwendige Cookies: Diese sind dafür notwendig, dass eine Seite fehlerfrei funktioniert. Hierzu gehören beispielsweise Warenkorb-Cookies, die den Inhalt für einen bestimmten Zeitraum speichern.
  • Komfort-Cookies: Sie führen zu einer komfortableren Nutzung einer Seite. Hierzu zählen unter anderem Cookies, die erkennen, dass ein Nutzer sich dort schon einmal angemeldet hat. Es entfällt dann die erneute Anmeldung. Je nach Auffassung werden diese auch noch zu den notwendigen Cookies gezählt.
  • Interne Analyse-Cookies: Diese untersuchen das Verhalten des Nutzers, z. B. wie lange er sich auf der Seite aufhält. Die Analyse dieser Daten kann dem Seitenbetreiber unter anderem dabei helfen, seine Seite nutzerfreundlicher zu gestalten.
  • Tracking-Cookies: Drittanbieter sammeln personenbezogene Daten, um dem Nutzer beispielsweise passende Werbung zu zeigen.

Viele weitere Infos rund um das Thema „Cookies“ erhalten Sie im kostenlosen Ratgeber von datenschutz.org. Dort erfahren Sie unter anderem mehr zu den Funktionen von Cookies und wie Sie die kleinen Textdateien löschen bzw. deaktivieren können.